Zielfernrohrgewehr Disziplin „ZG100“
Vereins- und Kreismeisterschaften
01. Waffe
Zugelassen sind Halbautomaten, Repetierer und Einzellader mit Zielfernrohr. Das Maximalgewicht der Waffe darf 10 kg inklusive Zweibein, Zielfernrohr und Montageringe nicht überschreiten. Mündungsbremsen und Feuerdämpfer sind zulässig.
02. Schäftung
Beliebig, jedoch maximale Vorderschaftbreite 80 mm; eine Hakenkappe ist zulässig.
03. Abzug
Jede sichere Art des Abzuges ist zugelassen. Stecherabzüge dürfen benutzt werden.
04. Zielfernrohr
Es darf mit maximal 10facher Vergrößerung geschossen werden. Die Wahl des Absehens ist freigestellt. Die Benutzung eines Flimmerschutzes ist erlaubt.
05. Munition
Es ist die Verwendung handelsüblicher sowie wiedergeladener Munition zulässig.
06. Kaliber
Zentralfeuerpatronen und Randfeuerpatronen ohne Kaliberbeschränkung sind zulässig. Wenn die Benutzungsordnung des Schießstandes Einschränkungen im Kaliber oder Leistung vorsieht, sind diese zu beachten.
07. Anschlagsart
Frei wählbar. Die Waffe darf vor dem Abzugsbügel auf einer Länge von 200 mm unterstützt werden. Eine seitliche Anlage des Vorderschaftes und ein Anschlag in Schussrichtung sind zulässig. Die Waffe muss nach hinten unbegrenzt bewegt werden können und sich nach oben frei herausnehmen lassen. Die Verwendung eines handelsüblichen Ein-, Zwei- oder Mehrbeines ist zulässig. Eine Auflage am Hinterschaft ist zulässig. Sie darf aus einem mit Sand gefüllten Sack bestehen und die Bewegung nach hinten nicht begrenzen. Beide Auflagen dürfen nicht miteinander verbunden sein. Erddorne (Monopod) sind zulässig.
08. Bekleidung
Zugelassen sind Schießjacken, Schießhandschuhe und Schießmützen jeglicher Art.
09. Schusszahl
Die Anzahl der Probeschüsse ist beliebig. 10 Wertungsschüsse auf zwei Wertungsscheiben.
10. Schießzeit
20 min. für Probe und Wertungsschüsse.
11. Scheibe
Scheibe Nr. 0.4.3.04
12. Scheibenentfernung
100 m (+/- 1 m)
13. Auswertung
Die Auswertung erfolgt nach Ringen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Streukreis minus der Projektilstärke.