Änderungen zur Nutzung der Schießanlagen ab 15.09.2018
Nutzungsgebühr (Schießgeld) 1 x pro Woche
Vereinsmitglieder
Stand | Betrag |
100 m Röhre | 2 € |
LG-Stand KK-Gewehr KK-Pistole |
1 € |
Für Vereinsmitglieder die das Schießgeld in Höhe von 50,-- €
am Anfang des Jahres bezahlen entfallen die Gebühren.
Gastschützen
Stand | Betrag |
100 m Röhre | 10 € |
KK-Gewehr KK-Pistole |
10 € |
LG-Stand | 5 € |
Gastschützen zahlen für die Nutzung von jedem Stand separat
Nach der Rechtsprechung darf niemand ohne Anwesenheit einer Schieß- und Standaufsicht oder einer Person mit gleicher Ausbildung (z.b. Trainer) beim Schießsport trainieren und schiessen.
Für Schützen, die eine dementsprechende Schulung zur Schieß- und Standaufsicht absolviert haben und deren Bescheinigung vorliegt, entfällt diese Einschränkung.
Ab sofort ist darauf zu achten das mindestens ein Schütze mit einer entsprechenden Schulung beim Schiessen am Stand anwesend ist.
Entsprechende Schulungen werden laufend vom Verein und vom Bezirk organisiert.
Die anfallenden Gebühren sind selbst zu entrichten.
Für Jäger gelten folgende Regeln
- Die Vorlage des Jagdscheines muß vor jeder Nutzung erfolgen und im Schießbuch dokumentiert werden
- Außerdem muß zur Nutzung der Anlagen ebenfalls eine der am Stand anwesenden Personen eine entsprechende Bescheinigung zur Standaufsicht besitzen und vorlegen.
aktuelle feste Schießtage
Mittwoch ab 18.30 Uhr bis 21.00 Uhr alle Schießanlagen
Freitag ab 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr Luftdruckstand
(bei Anwesenheit einer Aufsicht KK und Röhre)
Sonntag ab 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr alle Schießanlagen
Die jeweiligen Schlüsselbesitzer organisieren beim Aufschliessen den reibungslosen Ablauf.
Beim Zuschliessen der Anlage müssen alle Türen verschlossen und die Lichter und Anlagen in allen Ständen ausgeschalten sein.
Der Vorstand